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Stellungnahme - OZ Artikel vom 19.03.2021

Von: Susann May, Geschäftsführerin, 19.03.2021

 

Bezugnehmend auf den heute erschienen Artikel "Wirbel um Rostocker Gartenverband" in der Ostsee-Zeitung, veröffentlichen wir unsere gesamte Stellungnahme, die als Pressemitteilung auf Anfrage vom 14.03.2021 an die Ostsee-Zeitung übermittelt wurde.



Stellungnahme zur Anfrage vom 14.03.2021 der Ostsee-Zeitung


Zwischen dem Verband der Gartenfreunde und Abrissunternehmen Krüger besteht kein Vertragsverhältnis.


Der Verband der Gartenfreunde steht in der Pflicht, insbesondere in seiner Funktion als Generalpächter, seinen Mitgliedsvereinen Unterstützung bei der Abwicklung von Kleingarten-Pachtverhältnissen zu erbringen.


Aus verschiedenen Gründen verlassen Pächter ihre Kleingartenparzellen, ohne diese von ihren Habseligkeiten zu befreien. Darüber hinaus erfahren unsere Kleingartenanlagen häufige Brandanschläge, die in den meisten Fällen den Abriss ihrer Laube erfordern.


Zur Weiterverpachtung besteht die Notwendigkeit, der Herrichtung der Kleingartenparzellen. Zur Unterstützung bedienen sich die Kleingartenvereine teilweise professioneller und qualifizierter Abrissunternehmen.


Der Verband der Gartenfreunde hat hierfür eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt. Im Ergebnis war festzustellen, dass qualifizierte Angebote ausblieben. Die Firma Abriss Krüger hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seine Dienste in diversen Kleingartenanlagen zur vollsten Zufriedenheit der Beteiligten erledigt. Das Abrissunternehmen hat hinzukommend entsprechende Referenzen aufzuweisen und ist für die Asbestentsorgung qualifiziert, die eine wesentliche Rolle dabei spielt. Die weiteren Empfehlungen an die Kleingartenvereine erfolgten seitens des Verbandes somit guten Gewissens.


Für eine mögliche Kostenreduzierung wurde über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung im geschäftsführenden Vorstand des Verbandes beraten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren dem überwiegenden Teil der Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden Vorstandes keinerlei politische Aktivitäten seitens Herrn Krüger bekannt. Im Zuge der Beratung äußerte ein Vorstandsmitglied seine Bedenken, in Bezug auf öffentlich bekanntgewordene Aktivitäten des Herrn Krügers.

Daraufhin stellte der geschäftsführende Vorstand fest, dass das öffentliche Ansehen des Herrn Krüger ausschließlich durch seine politische Vergangenheit geprägt wurde. In diesem Zusammenhang hat sich der geschäftsführende Vorstand dazu entschlossen, keine Rahmenbindung mit dem Abrissunternehmen einzugehen.


Im Auftrag des geschäftsführenden Vorstandes


Susann May

2. Stellvertreterin des Vorsitzenden

und Finanz- und Vermögensverwalterin

und Geschäftsführerin


Rostock, 18.03.2021

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