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Pressemitteilung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Finanzspritze für Rostocks Kleingärtnerorganisationen: Stadt unterstützt mit neuem Fonds

Gute Nachrichten für Rostocks Gartenfreundinnen und -freunde: Um den hiesigen Kleingärtnerorganisationen unter die Arme zu greifen, ermöglicht die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jetzt die Antragstellung auf Fördermittel zur Entwicklung des Kleingartenwesens. Über einen eigens eingerichteten Kleingartenfonds sollen ab sofort jährlich 100.000 Euro in die städtischen Kleingartenanlagen fließen.


Die Mittel des Kleingartenfonds helfen dabei, die Anlagen qualitativ aufzuwerten und fit für die Zukunft zu machen. Das Geld dient als Starthilfe, um beispielsweise verwaiste Parzellen zu sanieren, baufällige Lauben abzureißen oder um Grundstücke von Altlasten zu befreien. Flächen können so attraktiv für neue Pächter hergerichtet und schneller vergeben werden. Auch für öffentliche Aktionstage, Neugestaltungen von Spielplätzen oder Projekte für mehr Artenschutz und Artenvielfalt in den Kleingartenanlagen können die Mittel genutzt werden.


Der Kleingartenfonds ist ein Ergebnis des Kleingartenentwicklungskonzeptes „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“, das die Bürgerschaft am 6. Dezember 2023 beschlossen hatte. Es reagiert auf den wachsenden Baudruck und enthält klare Leitlinien, um Rostocks Kleingärten als Teil der grünen Lunge der Stadt nachhaltig zu sichern.


Damit die Fördermittel noch in diesem Jahr bereitgestellt werden können, ist jedoch Eile geboten. Kleingärtnerorganisationen, die noch für 2026 Förderanträge einreichen wollen, sollten daher zeitnah handeln und ihre Anträge schnellstens auf den Weg bringen.


Ab sofort stehen hierfür alle Formulare sowie die „Kleingartenförderrichtlinie HRO“ auf den Internetseiten des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zum Download zur Verfügung. Die Bescheidung der Anträge steht jedoch noch unter dem Vorbehalt, dass die „Kleingartenförderrichtlinie HRO“ von der Rostocker Bürgerschaft am 1. Juli 2026 beschlossen wird. Denn erst nach dem Bürgerschaftsbeschluss und der öffentlichen Bekanntmachung tritt die Richtlinie, die die Fondsbewirtschaftung regelt, offiziell in Kraft. Gleichwohl können die Fördergelder bis zum 30. Juni 2026 beim Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen beantragt werden.


Nach Sichtung und Prüfung aller eingegangenen Unterlagen sowie nach Genehmigung der städtischen Haushaltssatzung 2026/2027 ist das Amt für Stadtgrün optimistisch, noch im Sommer dieses Jahres „grünes Licht“ für die Zuwendungsbescheide zu geben.



Pressemitteilung

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