Von Susann May, Geschäftsführerin, 02.11.2020
In Mecklenburg-Vorpommern gelten ab 02. November 2020 wieder verschärfte Corona-Schutz-Regeln. Die Maßnahmen sind vorerst bis Ende November befristet. Notwendige Anpassungen werden in etwa zwei Wochen durch die Landesregierungen erneut beraten.
Aus diesem Grund bleibt die Geschäftsstelle
Viergewerkerstraße 2a, 18057 Rostock
bis auf Weiteres geschlossen.
Wir sind weiterhin telefonisch unter 0381/200 33 00 und per E-Mail unter info@gartenfreunde-hro.de erreichbar.
In dringenden Fällen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Die wichtigsten Änderungen der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern
vom 31.10.2020
Wie viele Personen dürfen sich treffen?
Ob in der Öffentlichkeit oder im Privaten, nur Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten dürfen zusammenkommen. Zu einem Haushalt gehören nur Personen, die in einer Wohnung zusammenleben. Dabei ist in jedem Fall zu beachten, dass sich aber nicht mehr als zehn Personen treffen.
Es wird grundsätzlich empfohlen, den Kontakt mit anderen Personen so gering wie möglich zu halten. In der Öffentlichkeit sollte immer auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet und eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Können Veranstaltungen noch stattfinden?
Nein.
Öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen sind untersagt. Dies gilt bis 31.12.2020 insbesondere für Großveranstaltungen.
Darf ich nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, wenn ich einen Kleingarten-Pachtvertrag habe?
Ja.
Es ist ausdrücklich erlaubt, dass Kleingärtner, die über einen Kleingarten-Pachtvertrag verfügen, nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen dürfen.
Die vollständige Corona-Verordnung kann hier runtergeladen werden.
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