Von: Marko Diekmann 1.stellvertretender Vorsitzender / Öffentlichkeitsarbeit
Aktuell erreichen uns einige Anfragen zur neuen Corona Landesverordnung. Deshalb möchten wir euch auf den neuesten Stand bringen. Wir halten es kurz und erwähnen nur, dass für Gartenfreunde Wichtige.
Das allerwichtigste zum Anfang: Baumärkte und Gartencenter bleiben geöffnet.
Ein Hausstand darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
Wertermittlungen sind, laut Aussage des Vorsitzenden des Landesverbandes, nicht erlaubt.
Pächter, die nicht aus Mecklenburg-Vorpommern stammen, dürfen nicht einreisen. Pächter, die bereits auf den Parzellen übernachten, sind aufgefordert das Land zu verlassen. Dafür wurde eine Übergangsfrist bis zum 24.04.2021 vereinbart.
Laut Landesregierung soll eine Ausgangsbeschränkung in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von über 100 und diffusem Infektionsgeschehen gelten. Die Ausgangsbeschränkung muss jedoch aus rechtlichen Gründen von dem jeweiligen Kreis bzw. Stadt ausgesprochen werden. Von 21:00-06:00 Uhr darf dann die Wohnung nicht ohne triftigen Grund verlassen werden. Derzeit (17.04.2021) gilt das noch nicht für Rostock.
Wer sich umfassend informieren möchte, dem empfehlen wir folgende Internetseiten:
Die Rechtsquelle ist in der Verordnung vom 16.April 2021 tief versteckt auf Seite 358 zu finden, wo steht das Absatz (3) aufgehoben wird. Damit gemeint ist die bisherige Kleingartenzugangsregelung für Auswärtige. Kann man durcheinander kommen, wenn man dann das hier https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Coronakrise/ zu Kleingärten liest.