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Frist für Fördermittel aus dem Kleingartenfonds bis zum 31. Juli 2026 verlängert

Gute Nachrichten für unsere Mitgliedsvereine!


Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass im Zuge unserer Gespräche und Besuche in den Fraktionen der Rostocker Bürgerschaft eine Verlängerung der Antragsfrist für Fördermittel aus dem Kleingartenfonds erreicht werden konnte.


Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat die Kleingartenförderrichtlinie beschlossen. Im Rahmen des Beschlusses wurde unter anderem festgelegt, dass Anträge auf Fördermittel für das Jahr 2026 noch bis einschließlich 31. Juli 2026 eingereicht werden können.


Was bedeutet das für die Vereine?


An den Förderbedingungen, den Antragsvoraussetzungen sowie den Antragsformularen hat sich nichts geändert. Vereine können ihre Anträge daher bereits jetzt beim Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einreichen.


Wir empfehlen allen Vereinen, die Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, die verlängerte Frist zu nutzen und ihre Anträge spätestens bis zum 31.07.2026 schriftlich einzureichen.


Wofür können Fördermittel beantragt werden?


Gefördert werden unter anderem:

  • die Sanierung verwaister Parzellen,

  • der Rückbau baufälliger Lauben,

  • Maßnahmen zur Beseitigung von Altlasten,

  • Projekte zur Aufwertung der Kleingartenanlagen,

  • Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt sowie

  • Projekte zur Stärkung des gemeinschaftlichen Engagements.


Aktuelle Unterlagen


Die überarbeitete Kleingartenförderrichtlinie sowie die aktualisierten Antragsunterlagen werden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Kürze veröffentlicht unterfolgendem Link: https://rathaus.rostock.de/de/252162. Sobald uns diese vorliegen, stellen wir Ihnen die Unterlagen selbstverständlich auch im internen Bereich unserer Homepage zur Verfügung.



Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.


Ihr Verband der Gartenfreunde e. V. Hansestadt Rostock

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